Transitlager ermöglichen Silberkauf ohne Mehrwertsteuer
Nach Abschaffung der Differenzbesteuerung auf Silbermünzen in Deutschland stellen sich viele Personen die Frage, wie sie günstig Weißmetalle kaufen und lagern können. Denn wer an der Ladentheke oder im Online-Fachhandel Anlageprodukte aus Silber, Platin oder Palladium kauft, muss die volle Umsatzsteuer zahlen, während Goldanlagen davon befreit sind. Hier möchten wir Ihnen beschreiben, wie „Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer“ funktioniert.
Ermöglicht wird der mehrwertsteuerfreie Silberkauf über Zollfreilager in der Schweiz. Sie werden von privaten Unternehmen wie der Swiss Gold Safe AG geführt, die gleich mehrere zollfreie Lager im Gotthardgebiet und im Raum Zürich unterhält. Geeignet sind sie gleichermaßen für Privatkunden oder institutionelle Silberkäufer. Neben einer allgemeinen Wertlagerung empfehlen sie sich speziell für die sichere Unterbringung weißer Edelmetalle.
Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer im Zollfreilager Schweiz
Doch was macht ein Zollfreilager (ZFL) so attraktiv für Silber? Wie eingangs ausgeführt, muss beim Kauf von Silbermünzen, Silbermünzbarren oder Silberbarren die gesetzliche Mehrwertsteuer entrichtet werden. Dadurch verteuert sich der Silberkauf um satte 19 Prozent und Käufer müssen mehr ihres Kapitals aufwenden. Anders verhält es sich beim Silberkauf in der Schweiz mit anschließender Verwahrung im Zollfreilager. Dabei erwerben Kunden ihre Ware ganz normal bei einem Edelmetallfachhändler in der Schweiz wie zum Beispiel der Echtgeld AG. Doch statt die Barren oder Münzen in Empfang zu nehmen, liefert der Händler den Einkauf direkt an das Zollfreilager.
Diese reinen Warenlager dienen zur unverzollten und unversteuerten Zwischenlagerung von Erzeugnissen aller Art. Dabei werden sie von der eidgenössischen Zollverwaltung überwacht und kontrolliert. Die Produkte können im ZFL in unbegrenzter Menge und beliebig lange gelagert werden. Zudem lässt sich der Bestand jederzeit erweitern oder veräußern. Die Ware befindet sich gewissermaßen in einem zollfreien Raum und gilt als nicht ins Land ein- oder ausgeführt.
Die Besonderheit: Solange die Edelmetalle das Transitlager nicht verlassen, fallen weder Steuern noch Zollein-/ausfuhrgebühren an. Während der gesamten Lagerung bleiben Weißmetalle also mehrwertsteuerfrei. Das trifft ebenfalls bei einem Voll- oder Teilverkauf zu. Zum Beispiel, wenn die Silberbestände an einen Händler zurückverkauft werden oder an einen anderen Investor, der gleichfalls das Zollfreilager nutzt.
Zollfreilager Embrach und Gotthard
Das Embraport-Lager in Zürich-Embrach ist das größte dieser Zwischenlager in der Schweiz. Hier stellt Swiss Gold Safe seiner internationalen Kundschaft aus Europa, Asien und Übersee maßgeschneiderte Lagerlösungen für Edelmetalle zur Verfügung. Weitere Zollfreilager, welche ausschließlich institutionellen Kunden offensteht, befinden sich im Gotthardgebiet. Alle Zollfreilager von Swiss Gold Safe zeichnen sich durch hochsichere Gebäude oder Bunker aus, die modernen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Gleichzeitig lagern die Edelmetalle versichert, sodass auch im unwahrscheinlichen Zwischenfall kein Kapitalverlust zu befürchten ist. Die benötigte Lagergröße kann jederzeit individuell an den Bedarf angepasst werden, wodurch keine unnötigen Kosten entstehen. Dabei richten sich die Lagergebühren nach dem Wert der verwahrten Edelmetalle, unterteilt nach Silber, Platin und Palladium. Für die bankenunabhängige Verwahrung im Zollfreilager wird kein Bankkonto in der Schweiz benötigt.
Silber Zollfreilager oder Gold Zollfreilager
Zwar können ebenfalls Goldbarren und Goldmünzen im Zollfreilager deponiert werden, jedoch ergibt sich dadurch kein Steuervorteil wie bei Weißmetallen. Denn Goldprodukte können Sie immer mehrwertsteuerfrei erwerben. Als Alternative zum ZFL bietet Swiss Gold Safe zur Hinterlegung von Goldmünzen und Goldbarren bankenunabhängige Schließfächer oder Inlandslager in der Schweiz an.
Damit empfiehlt sich das mehrwertsteuerfreie Zollfreilager insbesondere zur Sicherung von Barren und Münzen aus Silber, Platin oder Palladium.
Segregierte Silberlagerung im Zollfreilager
Im Zollfreilager von Swiss Gold Safe lagern Ihre Edelmetalle ausschließlich in Einzelverwahrung. Das bedeutet, dass die original gelagerten Stücke auf den Namen des Eigentümers beim Betreiber registriert sind. Dabei werden die Barrennummern oder Siegelnummern der Münztuben und Masterboxen erfasst. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie bei einer späteren Auslieferung wieder exakt die Stücke erhalten, die ursprünglich eingeliefert wurden.
Zollfreilager in der Schweiz als Übersicht
- Durch Zollfreilager (ZFL) in der Schweiz wird der mehrwertsteuerfreie Kauf von Silberprodukten ermöglicht.
- Sie werden von privaten Lagerunternehmen wie Swiss Gold Safe geführt und richten sich an eine internationale Kundschaft. Lokalisiert sind die ZFL in Zürich-Embrach und im Gotthardgebiet.
- Nach dem Kauf wird die Ware direkt an das Zollfreilager geliefert und dort segregiert verwahrt. Eine Vollversicherung ist inklusive.
- Sofern keine Warenbewegung stattfindet, fallen weder Mehrwertsteuer noch Zollabgaben an. Dabei fungiert das ZFL als zollfreier Handelsraum.
- Die Ware kann jederzeit erweitert werden. Auch mehrwertsteuerfreie Teilverkäufe sind möglich.
- Geeignet ist das bankenunabhängige Zollfreilager ebenfalls für Produkte aus Platin oder Palladium. Der Kauf von Goldbarren und Goldmünzen bleibt grundsätzlich ohne Umsatzsteuer, daher ergibt sich kein Steuervorteil.