Silber-ETFs versus physisches Silber

Physisches Silber und Papiersilber

Wie bei Gold denken die meisten Menschen auch bei Silber an das weiss glänzende und hell schimmernde physische Metall. Wer Silber als Anlage erwerben möchte, hat dazu aber nicht bloss die Möglichkeit des physischen Kaufes. In das Edelmetall lässt sich auch über den papierenen Weg investieren. Ein in dieser Hinsicht beliebte Anlageoption stellen sogenannte Silber-ETFs dar. Dabei handelt es sich um Investmentfonds, die den Silberpreis abbilden. Diese Anlageprodukte werden von vielen Schweizer Banken angeboten. Das wohl bekannteste Produkt dürfte der Silber-ETF der Zürcher Kantonalbank sein.

Bild einer Kursanzeige für Edelmetalle
Egal ob Papiersilber oder physisches Silber, der Preis hängt immer mit dem Rohstoffpreis zusammen.
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Zwei unterschiedliche Formen von Silber-ETFs

Wichtiger Hinweis für einen Anleger ist: Silber-ETFs existieren in zwei unterschiedlichen Formen. So gibt es physische als auch synthetische Silber-ETFs. Bei Letzteren handelt es sich um Produkte ohne physische Hinterlegung, man spricht in diesem Zusammenhang auch von sogenannten Swap-basierten Produkten. Diese bilden Indizes ab, die beispielsweise ein kontinuierliches Exposure gegenüber Silber-Futures und ihren Erträgen haben. Ein synthetischer ETF setzt somit nicht auf eine physische Replikation. Über ein Swap-Geschäft, das mit einer Gegenpartei abgeschlossen wird, wird “lediglich” das zugrundeliegende Edelmetall Silber abgebildet.

Anders ist das bei einem physischen Silber-ETF. Hier ist Silber als zugrundeliegender Wert in physischer Form vorhanden. Der Emittent eines Silber-ETFs kauft demnach das weisse Edelmetall ein und lagert es physisch in designierten Tresorräumen. Wer also einen physischen Silber-ETF kauft, vertraut damit grundsätzlich darauf, dass dieses Papiersilber mit physischem Silber hinterlegt ist.

Silber-ETF: Wenig Flexibilität bei der Form

Auch wenn ein Silber-ETF physisch repliziert ist, hat dieser einen entscheidenden Nachteil aus Sicht des Anlegers: Der Investor kann die Form des physischen Metalls nicht selbst wählen. Silber-ETFs, setzen auf Silber-Barren und zwar deshalb, weil die Kosten dafür am tiefsten sind. Kauft ein Anleger allerdings physisches Silber, kann er nicht nur zwischen verschiedenen Barrengrössen wählen, sondern er hat auch die Möglichkeit, Silbermünzen zu kaufen. Aufgrund deren Prägung haben Silbermünzen wie American Eagle, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf einen hohen Wiedererkennungswert und können noch immer als Zahlungsmittel verwendet werden.

So verfügen Silbermünzen über einen offiziellen Nennwert. Festgelegt wird der Nennwert durch den jeweiligen Staat, sprich dessen Zentralbank (oder Münzprägeanstalt). So hat der silberne Philharmoniker den offiziellen Wert von 1,50 Euro aufgeprägt, der kanadische Silver Maple Leaf hat einen Nennwert von 5 kanadischen Dollar und der American Silver Eagle entspricht einem US-Dollar. Wichtig zu wissen ist: Der Nennwert ist selten gleich dem Münz- oder Materialwert. Wer also mit einer Silbermünze bezahlt, wird diese wohl ganz sicher unter ihrem eigentlichen Wert hergeben.

SilbermünzeLandFeinheitNennwert
Australian KangarooAUS999,9/10001 AUD
American EagleUSA999,0/10001 USD
BritanniaGBR999,0/10002 £
China Panda (30 g)CHN999,0/10001 Yuan
KrügerrandZAF999,0/10001 Rand
Lunar Serie I-IIAUS999,9/10001 AUD
Maple LeafCAN999,9/10005 CAD
Wiener PhilharmonikerAUT999,0/10001.5 €

Physische Auslieferbarkeit

In Bezug auf Silber-ETF stellt sich für einen Anleger stets die Frage: Lässt sich das zugrundeliegende Silber für den Fall der Fälle auch tatsächlich ausliefern? Obschon die meisten ETF-Emittenten dies versprechen, gibt es in der Praxis gleich mehrere potenzielle Hürden betreffend der Auslieferung physischen Silbers. So kann zum Beispiel die Stückelung zu gross sein, die als Minimum für eine Auslieferung definiert ist. Bleibt man als Silber-ETF-Halter unter diesem Minimum, ist eine Auslieferung nicht möglich. Wie die Situation rund um das Coronavirus und dessen Lockdown gezeigt hat, kann es aufgrund von Restriktionen zu Personalmangel und somit zu Lieferengpässen oder gar -störungen kommen. Physisches Silber kann dann nicht bewegt werden, wie das im März 2020 der Fall gewesen ist. Und ebenfalls nicht auszuschliessen ist, dass einem Herausgeber eines Silber-ETFs (beispielsweise eine Bank) aus politischen Gründen untersagt wird, die Auslieferung des physischen Silbers tätigen zu können.

Vorteile der eigenständigen physischen Lagerung

Bei einem Kauf von physischem Silber kann der Anleger sowohl Händler als auch Lagerungsstätte selbst wählen. Auf diese Weise lassen sich die Lagerungskosten optimieren. Die Swiss Gold Safe AG bietet Investoren eine private und diskrete Möglichkeit der physischen Silberbestände – in Einzelverwahrung oder Schliessfächern. Lagert das Silber in den Tresoren der Swiss Gold Safe AG, unterliegt man als Investor keinen Einschränkungen bei der Auslieferung des Silbers. Eine Auslieferung kann in einer exakt gewünschten Stückelung erfolgen, die sich mit derjenigen Stückelung deckt, welche ein Kunde ursprünglich eingelagert hat. Physisches Silber, das bei der Swiss Gold Safe AG verwahrt wird, ist jederzeit direktes Eigentum der einlagernden Person. Auch aus Steuersicht lohnt sich eine Einlagerung bei der Swiss Gold Safe AG. Silber kann hier zollfrei eingelagert werden, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer auf dem weissen Edelmetall entfällt.

Drei Silberbarren verschiedener Grösse
Beim Kauf von physischem Silber kann der Anleger auch die Form und Stückelung des Silbers selbst bestimmen.
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Zusammenfassung:

  • Silber-ETFs sind Investmentfonds, die den Silberpreis abbilden. Letztlich handelt es sich dabei um sogenanntes Papiersilber.
  • Bei Silber-ETFs gilt es zwischen physisch replizierten und synthetisch replizierten ETFs zu unterscheiden.
  • Silber-ETFs bieten dem Anleger weniger Flexibilität bei der Auswahl des zugrundeliegenden Wertes Silber.
  • Grundsätzlich versprechen die meisten ETF-Emittenten eine physische Auslieferung des physisches Silbers, doch gibt es in der Praxis mehrere Herausforderungen.
  • Bei einem Kauf von physischem Silber kann der Anleger sowohl Händler als auch Lagerungsstätte selbst wählen.
  • Eine physische Verwahrung in einem Zollfreilager ermöglicht die Mehrwertsteuerbefreiung des Silbers.