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Physisches Silber und Papiersilber
Viele Finanzexperten empfehlen Anlegern den Kauf von Edelmetallen, um von Wertsteigerungen zu profitieren oder durch Diversifikation ihr Portfolio abzusichern. Zu den beliebtesten Metallen für diese Zwecke zählt – neben Gold – Silber. Wer sich auch für den Erwerb von Silber interessiert, muss jedoch zunächst eine grundsätzliche Entscheidung treffen. Silber lässt sich nämlich nicht nur als physisches Edelmetall, sondern auch als sogenanntes Papiersilber in Form von Wertpapieren kaufen.

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Dazu dienen etwa Exchange Trade Funds auf Silber – oder kurz: Silber-ETFs. Bei dieser Anlageklasse handelt es sich um spezielle Investmentfonds, die den aktuellen Silberpreis abbilden. Derartige ETFs bieten unter anderem zahlreiche Schweizer Banken an.
Allerdings gibt es hierbei einen Haken: In der Europäischen Union – und damit auch in Deutschland – sind Silber-ETFs nicht für Privatanleger zugelassen. Deswegen dürfen Banken und Broker diese Finanzprodukte privaten Kunden auch nicht anbieten. Immerhin gibt es eine Alternative für private Anleger, die sich für den Kauf von Papiersilber interessieren. Dabei handelt es sich um Exchange Traded Commodities – oder kurz: ETCs – auf Silber.
Diese ETCs ähneln ETFs grundsätzlich. Wie ihr Name bereits andeutet, handelt es sich bei diesen Finanzprodukten ebenfalls um börsengehandelte Wertpapiere, die Banken sowie Finanzdienstleister herausgeben und die den Preis von Silber nachbilden. Allerdings existieren auch einige Unterschiede zwischen beiden Finanzprodukten. Besonders wichtig für Käufer ist die Tatsache, dass ETCs rechtlich keine Investmentfonds, sondern Schuldverschreibungen darstellen. Damit besteht für Anleger aber auch ein grundsätzliches Risiko von Verlusten. Diese drohen, wenn der Herausgeber der Wertpapiere insolvent wird. Dieses sogenannte Emittentenrisiko besteht bei ETFs hingegen nicht, da das Vermögen eines Fonds finanzrechtlich immer ein Sondervermögen darstellt. Im Falle einer Insolvenz des ETF-Herausgebers ist das Fondsvermögen dadurch komplett vor dem Zugriff durch andere Gläubiger geschützt und wird auch nicht Teil der allgemeinen Insolvenzmasse.
Wer einen bestimmten Silber-ETC erwerben möchte, sollte sich dementsprechend am besten nicht nur einmalig mit der finanziellen Situation des jeweiligen Emittenten beschäftigen. Es empfiehlt sich vielmehr, diese während der gesamten Haltedauer des Wertpapiers im Blick zu behalten. Ansonsten droht selbst bei steigenden Silberpreisen ein (Total-)Verlust, falls der Emittent in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Für alle Silberinteressenten, die den Aufwand eines solchen Monitorings sowie das Risiko von Verlusten als Folge einer Insolvenz scheuen, bleibt immer noch die Möglichkeit, physisches Silber zu kaufen.
Physisch vs. synthetisch: zwei unterschiedliche Formen von Silber-ETFs und -ETCs
Silber-ETFs und -ETCs haben grundsätzlich zwei Optionen, um in das beliebte Edelmetall zu investieren. Sie können Silber nämlich einerseits physisch kaufen und in Tresorräume einlagern. Andererseits ist es ihnen auch möglich, Finanzkontrakte mit einer Gegenpartei abzuschließen. Hierbei handelt es sich in der Regel um sogenannte Swap-Geschäfte. Diese sind zwar kostengünstiger als Erwerb, Transport und Lagerung von physischem Silber. Es bestehen aber auch Nachteile – schließlich besteht hier letztlich nur ein Versprechen auf Silber bzw. dessen Gegenwert. Je nachdem, welche dieser Vorgehensweisen der Emittent des jeweiligen Wertpapiers wählt, ist auch von einem physischen oder synthetischen ETF bzw. ETC die Rede.
Aber warum sind eigentlich Silber-ETFs in der Europäischen Union für Privatanleger nicht zugelassen? Ist der Kauf von Silber etwa zu riskant? Nein, denn die Beschränkung hat mit dem Edelmetall selbst gar nichts zu tun. Das mag zunächst etwas verwundern, weil bei der Reglementierung die EU-Richtlinie UCITS („Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities“) greift. Diese ist in Deutschland auch als OGAW-Richtlinie bekannt, wobei hier das Kürzel auf „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ verweist. Diese Vorschrift definiert verschiedene Anforderungen, die Investmentfonds erfüllen müssen. Sie hat insbesondere die Aufgabe, Privatanleger vor riskanten Finanzprodukten zu schützen. Die Richtlinie schreibt unter anderem eine gewisse Mindestdiversifikation vor, die Investmentfonds bieten müssen. Aus Gründen der Risikominimierung ist dementsprechend eine Aufteilung des Vermögens des Fonds auf verschiedene Anlageprodukte erforderlich. Das kann natürlich bei einem Fonds, der ausschließlich in ein einziges Produkt investiert, nicht gegeben sein. Dabei ist es unerheblich, in welches Edelmetall bzw. welchen Rohstoff das Geld überhaupt angelegt ist. Natürlich könnte der Anleger durch den Kauf unterschiedlicher Rohstoff-ETFs oder sonstiger Investmentfonds diese Diversifikation selbst herbeiführen. Das scheint die Europäische Union dem durchschnittlichen privaten Investor jedoch nicht zuzutrauen.
Wer als EU-Bürger unbedingt einen Silber-ETF kaufen möchte, kann das allerdings über einen Umweg tun. Hierfür ist es erforderlich, eine Bank oder einen Broker im Ausland zu finden, der dieses ermöglicht. Häufig ist ein solches Vorgehen aber mit zusätzlichem Aufwand und höheren Kosten verbunden. Beides kann einen solchen Kauf unattraktiver machen. Wer dennoch auf Papiersilber setzen möchte, kann als Alternative auf einen Silber-ETC ausweichen. Dabei muss Käufern aber klar sein, dass sie sich damit automatisch ein Emittentenrisiko einhandeln. Dieses lässt sich durch die Wahl eines physisch besicherten ETCs zwar mindern. Komplett ausschalten lässt sich dieses aber nicht. Zwar existiert hier physisches Silber und nicht nur ein Versprechen auf dessen Lieferung. Anders als bei ETFs ist dieses jedoch nicht Teil eines Sondervermögens. Dementsprechend können auch andere Gläubiger Zugriff auf diese Silberbestände haben. Im schlimmsten Fall gehen ETC-Anleger bei einer Emittenteninsolvenz also leer aus, obwohl physisches Silber vorhanden ist. Dieses Risiko besteht beim direkten Kauf von physischem Silber hingegen nicht.
Silber-ETF: Wenig Flexibilität bei der Form
Auch wenn ein Silber-ETF physisch repliziert ist hat dieser einen entscheidenden Nachteil aus Sicht des Anlegers: Der Investor kann die Form des physischen Metalls nicht selbst wählen. Silber-ETFs setzen auf Silber-Barren, und zwar deshalb, weil die Kosten dafür am tiefsten sind. Kauft ein Anleger allerdings physisches Silber kann er nicht nur zwischen verschiedenen Barrengrößen wählen, sondern er hat auch die Möglichkeit Silbermünzen zu kaufen. Aufgrund deren Prägung haben Silbermünzen wie American Eagle, Wiener Philharmoniker oder Maple Leaf einen hohen Wiedererkennungswert und können noch immer als Zahlungsmittel verwendet werden.
So verfügen Silbermünzen über einen offiziellen Nennwert. Festgelegt wird der Nennwert durch den jeweiligen Staat, sprich dessen Zentralbank (oder Münzprägeanstalt). So hat der silberne Philharmoniker den offiziellen Wert von 1,50 Euro aufgeprägt, der kanadische Silver Maple Leaf hat einen Nennwert von 5 kanadischen Dollar und der American Silver Eagle entspricht einem US-Dollar. Wichtig zu wissen ist: Der Nennwert ist selten gleich dem Münz- oder Materialwert. Wer also mit einer Silbermünze bezahlt, wird diese wohl ganz sicher unter ihrem eigentlichen Wert hergeben.
Silbermünze | Land | Feinheit | Nennwert |
Australian Kangaroo | AUS | 999,9/1000 | 1 AUD |
American Eagle | USA | 999,0/1000 | 1 USD |
Britannia | GBR | 999,0/1000 | 2 £ |
China Panda (30 g) | CHN | 999,0/1000 | 1 Yuan |
Krügerrand | ZAF | 999,0/1000 | 1 Rand |
Lunar Serie I-II | AUS | 999,9/1000 | 1 AUD |
Maple Leaf | CAN | 999,9/1000 | 5 CAD |
Wiener Philharmoniker | AUT | 999,0/1000 | 1.5 € |
Physische Auslieferbarkeit
In Bezug auf Silber-ETF stellt sich für einen Anleger stets die Frage: Lässt sich das zugrundeliegende Silber für den Fall der Fälle auch tatsächlich ausliefern? Obschon die meisten ETF-Emittenten dies versprechen, gibt es in der Praxis gleich mehrere potenzielle Hürden betreffend der Auslieferung des physischen Silbers. So kann zum Beispiel die Stückelung zu groß sein, die als Minimum für eine Auslieferung definiert ist. Bleibt man als Silber-ETF-Halter unter diesem Minimum, ist eine Auslieferung nicht möglich. Wie die Situation rund um das Coronavirus und dessen Lockdown gezeigt hat, kann es aufgrund von Restriktionen zu Personalmangel und somit zu Lieferengpässen oder gar -störungen kommen. Physisches Silber kann dann nicht bewegt werden, wie das im März 2020 der Fall gewesen ist. Und ebenfalls nicht auszuschließen ist, dass einem Herausgeber eines Silber-ETFs (beispielsweise eine Bank) aus politischen Gründen untersagt wird, die Auslieferung des physischen Silbers tätigen zu können.
Vorteile der eigenständigen physischen Lagerung gegenüber Silber-ETFs
Bei einem Kauf von physischem Silber kann der Anleger sowohl Händler als auch Lagerungsstätte selbst wählen. Auf diese Weise lassen sich die Lagerungskosten optimieren. Die Swiss Gold Safe AG bietet Investoren eine private und diskrete Möglichkeit der physischen Silberbestände – in Einzelverwahrung oder Schließfächern. Lagert das Silber in den Tresoren der Swiss Gold Safe AG, unterliegt man als Investor keinen Einschränkungen bei der Auslieferung des Silbers. Eine Auslieferung kann in einer exakt gewünschten Stückelung erfolgen, die sich mit derjenigen Stückelung deckt, welche ein Kunde ursprünglich eingelagert hat. Physisches Silber, das bei der Swiss Gold Safe AG verwahrt wird, ist jederzeit direktes Eigentum der einlagernden Person. Auch aus Steuersicht lohnt sich eine Einlagerung bei der Swiss Gold Safe AG. Silber kann hier zollfrei eingelagert werden, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer auf dem weißen Edelmetall entfällt.
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Zusammenfassung:
- Silber-ETFs sind Investmentfonds, die den Silberpreis abbilden. Letztlich handelt es sich dabei um sogenanntes Papiersilber.
- Bei Silber-ETFs gilt es zwischen physisch replizierten und synthetisch replizierten ETFs zu unterscheiden.
- Silber-ETFs bieten dem Anleger weniger Flexibilität bei der Auswahl des zugrundeliegenden Wertes Silber.
- Grundsätzlich versprechen die meisten ETF-Emittenten eine physische Auslieferung des physischen Silbers, doch gibt es in der Praxis mehrere Herausforderungen.
- Bei einem Kauf von physischem Silber kann der Anleger sowohl Händler als auch Lagerungsstätte selbst wählen.
- Eine physische Verwahrung in einem Zollfreilager ermöglicht die Mehrwertsteuerbefreiung des Silbers.
Veröffentlicht: 27. November 2020
Aktualisiert: 15. Mai 2025