Silberlagerung mit OrSuisse AG

Von der Idee zum innovativen Lagerkonzept

Die OrSuisse AG ist eine schweizerische Lagergesellschaft, die ihren Sitz in Altdorf im Gotthardkanton Uri hat. Was sie auszeichnet, ist nicht nur ihre Erfahrung und Kompetenz, sondern vor allem auch ihr kundenorientiertes und die erforderliche Sicherheit bietendes Geschäftsmodell. Es basiert auf einer Lagerung von gehorteten Edelmetallen wie Gold und Silber bei gleichzeitiger Gewährleistung der Fungibilität und Liquidität. Ein Umlauf findet nicht statt. Die OrSuisse AG erhebt keine Mindestlagergebühren. Damit ist es den Gründern von OrSuisse AG gelungen, eine bestehende Marktlücke zu füllen.

Als schweizerischer oder ausländischer Kunde können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Silber in den sichersten Tresoren der Schweiz gelagert ist. Die Lagerung erfolgt mit Vollrisikoversicherung und außerhalb des Bankensystems. Mehr noch: Die OrSuisse AG hat ein neuartiges Lagerkonzept entwickelt, das es ermöglicht, alle Edelmetalle und Stückelungen einfach zu transportieren, zu übertragen sowie als Sicherheit zu hinterlegen. Ein Ordrelagerschein dient als Eigentumsnachweis. Nach Schweizer Obligationenrecht ist er ein Wertpapier.

Ordrelagerschein für die höchste Sicherheit

Die Lagerung von Edelmetallen erfordert ein hohes Maß an Sicherheit. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Silber mit der OrSuisse AG zu lagern, erhalten Sie einen Ordrelagerschein. Er lautet auf die Herausgabe des hinterlegten Gutes und lässt sich – falls erwünscht – auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen. Für diesen Zweck reicht ein einfaches Indossament, ohne dass weitere Formvorschriften erfüllt werden müssen. Des Weiteren können Sie Ihren Ordrelagerschein als Pfandwert (Collateral) für einen Kredit hinterlegen.

Bild eines Ordrelagerschein
Der Ordrelagerschein von OrSuisse ist ein Wertpapier.

Ihre Sicherheit ist der OrSuisse AG sehr wichtig. Die Kantone Uri und Zürich haben diese Lagergesellschaft offiziell dazu berechtigt, Wertpapiere nach Schweizer Obligationenrecht auszugeben. Dies bedeutet für Sie als Kunde, dass alle Ordrelagerscheine, die Sie von der OrSuisse AG erhalten, wie Edelmetalle gehandelt werden können. Sie gelten nicht als persönliche Effekten. Um die notwendige Sicherheit und Servicequalität langfristig zu gewährleisten, führt die renommierte BDO AG zweimal jährlich die entsprechenden Audits durch.

Hohe Fälschungssicherheit bei OrSuisse AG

Haben Sie gewusst, dass das Risiko einer Fälschung von physischen Wertpapieren verhältnismäßig gering ist? Sie müssen sich daher keine Sorgen machen, dass Ihre Ordrelagerscheine auf unkontrollierte Art und Weise gefälscht werden können. Die OrSuisse AG verlässt sich diesbezüglich auf Giesecke & Devrient – einen internationalen Konzern mit Hauptsitz in München, der auf den Banknoten- und Wertpapierdruck spezialisiert ist. Die Sicherheitsstandards für den Druck von Ihren Ordrelagerscheinen entsprechen denen des Gelddruckes.

ISAE 3402: ein internes Kontrollinstrument

Neben Sicherheitsmaßnahmen, die sich auf den Kunden ausrichten, ist die OrSuisse AG stets darum bemüht, ihre internen Prozesse möglichst sicher und reibungslos zu gestalten. Deswegen lässt sie sich nach dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3402 zertifizieren. Es handelt sich hierbei um einen international geltenden Standard für Servicegesellschaften, die relevante ausgelagerte Aufgaben für andere Unternehmen übernehmen. Der ISAE 3420 wurde 2009 von der International Federation of Accountants (IFAC) veröffentlicht.

Ihre Vorteile bei OrSuisse AG im Überblick

  • Sie können alle Edelmetalle (Silber, Gold, Platin und Palladium) und Stückelungen ein- und auslagern. Die OrSuisse AG stellt jederzeit eine umgehende Auslagerung Ihrer Bestände gegen Vorlage vom Ordrelagerschein sicher.
  • Sie sind und bleiben Eigentümer von Ihren hinterlegten Edelmetallen. Ganz nach Ihrem Wunsch können Sie Ihren Ordrelagerschein auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen.
  • Es steht Ihnen frei, die eingelagerten Barren und Münzen auf Ihren Ordrelagerschein im Rahmen von Segregation (mit Erfassung der Barren- oder Siegelnummern) zu registrieren. Im Fall einer Auslagerung bekommen Sie die exakt gleichen Edelmetalle wieder zurück.
  • Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, Ihren Ordrelagerschein direkt an einen autorisierten Händler zum aktuellen Marktpreis zu verkaufen. Diese Option lohnt sich dann, wenn Sie an einer Auslagerung nicht interessiert sind.
  • Die OrSuisse AG behandelt Ihre Kundendaten mit höchster Diskretion. Zudem können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Ihre Edelmetalle außerhalb des Bankensystems lagern, unabhängig davon, aus welchem Land Sie kommen.
  • Die OrSuisse AG garantiert die Echtheit aller gelagerten Edelmetalle bei gleichzeitiger Gewährleistung deren Fungibilität und Liquidität. Ferner ermöglicht die Lagergesellschaft die Beleihbarkeit von Ordrelagerscheinen (Collateral).
  • Sie können einen mehrwertsteuerfreien Übertrag durchführen, weil sich Ihr Silber im Zollfreilager befindet. Der An- und Verkauf von Silber über ein Zollfreilager (ZFL) oder ein offenes Zolllager (OZL) ist mehrwertsteuerfrei.